GKV-BStabG: Gesundheitsausschuss empfiehlt Änderungen bei Cannabis-Regelung – BPC fordert konsequente Nachbesserung
Therapieversuch nur noch im zugelassenen Anwendungsgebiet, Mindestdauer entfällt. Der Ausschluss von Cannabisblüten aus der Erstattung bleibt jedoch bestehen. Berlin, 08.10.2026. Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Vorgaben zur Versorgung mit cannabishaltigen Arzneimitteln im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) überarbeitet. So soll der vorgeschriebene Therapieversuch mit Cannabis-Fertigarzneimitteln künftig nur noch für die Indikationen gelten, für die [...]