Ziel des Bundesverbands pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) ist es, Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis in Deutschland zu gewährleisten.

Der Marktbedarf nach Cannabinoid-Arzneimitteln hat sich über die letzten Jahre stetig erhöht. Die Menge an Cannabisblüten, die primär für die Abgabe an Apotheken vorgesehen war, betrug in 2020 etwas mehr als 9 Tonnen.1 Nach Ausschreibung des Bundes werden 2,6 Tonnen Cannabisblüten pro Jahr in Deutschland angebaut und abgenommen. Eine Erweiterung um 50% auf bis zu 3,9 Tonnen Cannabisblüten pro Jahr ist möglich.

Der Marktbedarf in Deutschland wird damit nicht vom innerdeutschen Anbau gedeckt werden können. Parallel bleiben daher Importe ein zentraler Baustein in der Sicherstellung der therapeutischen Versorgung von Cannabispatientinnen und -patienten in Deutschland.

Die erste Ernte von staatlichen Cannabisblüten war ursprünglich für Ende 2020 erwartet worden. Aufgrund Pandemie-bedingter Verzögerungen konnte jetzt mehr als ein halbes Jahr später nur ein kleiner Anteil der anvisierten Ernte von einem der drei beauftragten Unternehmen durch das BfArM abgenommen werden.

Die aktuelle Unsicherheit einer regelmäßigen Lieferfähigkeit stellt für Marktteilnehmer wie Apothekerschaft, Ärzteschaft und Industrie eine Herausforderung dar. Die Abgabe der staatlichen Cannabisblüten an Apotheken erfolgt ausschließlich in 50g
Gebinden. Hierdurch werden kleinere und neuere Cannabisapotheken, die nur eine geringe Anzahl an Cannabisrezepten bedienen, benachteiligt und vor allem die ländliche Versorgungssituation erschwert.

Der durch den Bund festgelegte Preis von 4,30 Euro pro Gramm ist deutlich niedriger als der Apothekeneinkaufspreis gemäß Hilfstaxe für importierte Cannabisblüten (9,52 Euro). Günstige Cannabisblüten sind besonders attraktiv für Ärztinnen und Ärzte, die an Selbstzahler verschreiben, daher ist zu erwarten, dass die wenige verfügbare Menge schnell vergriffen sein wird und es zu Lieferengpässen kommen kann. Es wird aktuell diskutiert, die Hilfstaxe um die in Deutschland angebauten Medizinalcannabisblüten zu ergänzen, sodass eine Trennung der Taxierung zwischen deutschen Cannabisblüten und importierter Ware erfolgt. Apothekerinnen und Apotheker sehen sich daher einer Retaxationsgefahr ausgesetzt, sollte die Hilfstaxe rückwirkend angepasst werden.

Forderungen des BPC:

  • Versorgungssicherheit der Cannabispatientinnen und -patienten durch qualitätsgesicherte Importe und mehr Anbau in Deutschland gewährleisten
    • Förderung verlässlicher Anbau- und Versorgungsstrukturen von medizinischem Cannabis
    • Erhöhung und Sicherung der innerdeutschen Anbaukapazitäten durch die Ausschreibung des BfArM zum Anbau weiterer Mengen von Cannabis im Inland
    • Sicherung von Medizinalcannabis-Importen nach strengen GDP- und GMP-Vorgaben
  • Einheitlichen regulatorischen Rahmen für Medizinalcannabis schaffen
    • Bundesweit einheitliche Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für medizinisches Cannabis
    • Eindeutige Transport- und Importregelungen für medizinisches Cannabis
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