Berlin, 17.03.2023: “Die intensive Befassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die gestrige Entscheidung zur Arzneimittelrichtlinie bezüglich Medizinalcannabis zeigt, wie relevant eine sichere Versorgung von Patient:innen ist, aber auch welche Komplexität das Thema aufweist. Wir rufen den Gesetzgeber und die Bundesregierung auf, für Rechts- und Versorgungssicherheit für die Patient:innen zu sorgen, indem das “Cannabis als Medizin”-Gesetz noch in diesem Jahr überarbeitet wird”, so das erste gemeinsame Fazit von Fachverbänden von Patient:innen, Ärzt:innen, Apotheker:innen und der Cannabiswirtschaft auf die Ergebnisse der Sitzung des G-BA am 16. März 2023.
Hierbei ist vor allem die explizite Orientierung am Gesetzestext hervorzuheben. Der Willen des Gesetzgebers war es, mit dem “Cannabis als Medizin”-Gesetz von 2017 den Zugang zu Medizinalcannabis für Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen möglichst unbürokratisch und gleichzeitig sicher zu gestalten. Dem hat der G-BA aus Sicht der Fachverbände Rechnung getragen.
Im Beschlusstext bleibt jedoch eine Formulierung unklar (§44 Abs. 2).1 Während in der Sitzung des G-BA vermittelt wurde, dass der Einsatz von Cannabis als getrocknete Blüten und als standardisierte Extrakte nicht nachrangig zu behandeln ist, umfasst der finale Text nun eine generelle Nachrangigkeit in der Verordnung von Rezepturarzneimitteln im Vergleich zu cannabisbasierten Fertigarzneimitteln, welche nicht vom Gesetzgeber vorgesehen war. Dies wird zusätzlich durch den letzten Satz des Absatzes verschärft, der, trotz anderslautender Diskussion im Plenum, nur auf die Begründung für die Verordnung der Blüte abzielt. Eine Klarstellung ist hier notwendig, um in der Praxis keine zusätzlichen Hürden zu schaffen.
Im Vorfeld der gestrigen Sitzung wurde ein umfangreiches Anhörungsverfahren durchgeführt, welches nach den Worten des unparteiischen Vorsitzende Prof. Hecken sehr wertvoll war. Für die Möglichkeit der Beteiligung an diesem Verfahren und den professionellen Diskurs sind die Fachverbände sehr dankbar.
Es ist vor allem zu begrüßen, dass die Versorgung der Patient:innen zu jederzeit im Mittelpunkt der Diskussion gestanden hat und hier eine dem Gesetz entsprechende Regelung gefunden wurde.
*1§44 Abs. 2: “Vor einer Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten ist zu prüfen, ob andere cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen, die zur Behandlung geeignet sind. Die Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten ist zu begründen.”
Die Überarbeitung des Gesetzes ist nach sechs Jahren Erfahrung angebracht
Gleichzeitig ist in diesem Prozess erneut deutlich geworden, dass nach sechs Jahren “Cannabis als Medizin” in Deutschland die gesetzlichen Regelungen großen Optimierungsbedarf aufweisen. So führt der Genehmigungsvorbehalt weiterhin zu Ablehnungsquoten von 30 – 40 %, obwohl das Gesetz Ablehnungen nur im Ausnahmefall vorsieht. Wir befürchten, dass die jetzt vorgelegte Arzneimittelrichtlinie nicht zu einer Entbürokratisierung für Patient:innen und Ärzt:innen führt, sondern auch durch zusätzlich geschaffene Unsicherheiten eher dem entgegen läuft.
Die Fachverbände haben sich am Stellungnahmeverfahren des G-BA intensiv eingebracht und stehen auch dem Gesetzgeber für Diskussionen zu einer Novellierung des Gesetzes jederzeit zur Verfügung. Konkrete Vorschläge erarbeiten die Verbände derzeit in einem gemeinsamen Positionspapier, welches innerhalb der nächsten Wochen veröffentlicht werden soll.
“Wir haben in den vergangenen sechs Jahren viel für schwerstkranke Patient:innen in Deutschland erreicht und haben einen beispielhaften rechtlichen Rahmen für den Zugang zu medizinischen
Cannabis geschaffen, der weltweit einen Vorbildcharakter hat. Dies weiterzuentwickeln muss das gemeinsame Ziel von Politik, Patient:innen, Ärzt:innen, Apotheker:innen, Wissenschaft und Industrie sein.”
Den Beschluss des G-BA zum zukünftigen Umgang mit Cannabis als Medizin finden Sie hier:
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Über die Verbände:
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Ansprechpartner: Dr. med. Franjo Grotenhermen, Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl
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Webseite: https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/
E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) wurde 1997 in Köln gegründet. In ihr haben sich Ärzt:innen, Apotheker:innen, Patient:innen, Jurist:innen und andere Interessierte aus Deutschland und der Schweiz organisiert. Die ACM hat in den vergangenen 25 Jahren maßgeblich an den Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden in Deutschland mitgewirkt. So wurde durch eine von der ACM initiierte Verfassungsbeschwerde und nachfolgende Musterprozesse vor den Verwaltungsgerichten der Weg für Ausnahmeerlaubnisse für die Verwendung von Cannabis aus der Apotheke im Jahr 2007 und schließlich für das Gesetz aus dem Jahr 2017 bereitet.
Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan)
Ansprechpartnerin: Daniela Joachim
Telefon: 0201 6485 08 52
Webseite: https://bdcan.de/
E-Mail: info@bdcan.de
Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) als gemeinnütziger Verein setzt sich durch direkten Austausch mit der Politik, Ärzt:innen, Apotheker:innen, Krankenkassen, MDK sowie der Industrie dafür ein, dass Patient:innen mit qualitativ hochwertigen Cannabisarzneimitteln in verschiedenen Darreichungsformen flächendeckend von den niedergelassenen Apotheken vor Ort und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen versorgt werden, wenn eine Therapie mit Cannabinoiden indiziert ist. Zudem bieten wir unseren Mitgliedern Unterstützung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen und beraten in diesen sowie über unsere Hotline und per E-Mail zu allen Fragen rund um die Therapie mit Medizinalcannabis.
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Ansprechpartner & V.i.S.d.P.: Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer
Telefon: 0163 9860 888
Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Armin Prasch, Fachbereichskoordinator Medizinalcannabis
Webseite: https://cannabiswirtschaft.de/
E-Mail: ap@cannabiswirtschaft.de
Der BvCW ist die Stimme der Cannabiswirtschaft in Deutschland und vertritt alle Branchensegmente und Unternehmensgrößen gegenüber Politik und Verwaltung. Unsere Fachbereiche gliedern sich in „Genussmittelregulierung“, „Nutzhanf & Lebensmittel“, „Medizinalcannabis“, „CBD et al.“ sowie “Technik, Handel & Dienstleistung”. Wir bündeln industriepolitische, technologische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Expertise und setzen uns für bessere politischen Rahmenbedingungen ein.
Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Ansprechpartnerin: Christina Schwarzer, Geschäftsführerin
Telefon: 030 235 939 590
Webseite: https://bpc-deutschland.de/
E-Mail: info@bpc-deutschland.de
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) gewährleistet Patient:innen die bestmögliche Versorgung mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis in Deutschland. Der Verband fördert eine zukunftsfähige Weiterentwicklung von Cannabinoid-Therapien und stärkt somit gleichzeitig die Position der pharmazeutischen Cannabinoid-Branche in Deutschland und im internationalen Markt. Ziel des BPC ist die Versorgungssicherheit von Patient:innen mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis. Der BPC bündelt die Expertise seiner Mitglieder und setzt sich maßgeblich für ideale Anbau- und Versorgungsstrukturen von Medizinalcannabis ein. Diese einzigartige Kombination ermöglicht dem BPC die bestmögliche Vertretung der Interessen der deutschen Cannabinoid-Branche sowie eine klare Positionierung gegenüber Entscheidungsträgern.
Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG)
Ansprechpartner: Dr. med. Dipl.-Chem. Konrad F. Cimander, Vorstand DMCG e.V.
Telefon: 0162 2305216
Website: www.medi-can.de
E-Mail: dmcg@medi-can.de
Mit unserem visionären Leitgedanken „Medizinal-Cannabis – Gesundheit wächst!“ bildet die Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG) eine Plattform für Ärzt:innen und verbundene Berufsgruppen zur gemeinsamen Arbeit rund um das Thema Cannabis in der Medizin. Gegründet im September 2020 verfolgt die noch junge Fachgesellschaft den Zweck, die wissenschaftliche und praktische Arbeit zur Erforschung der Wirkungsweise sowie der Anwendungsfelder von cannabishaltigen Medikamenten zur Prävention, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten, krankheitsähnlichen Beeinträchtigungen oder Zuständen sowie des ganzheitlichen Einsatzes bei Patient:innen im öffentlichen Gesundheitswesen zu fördern und zu unterstützen. Die DMCG ist Schirmherr des jährlich veranstalteten Medicinal Cannabis Congress in Berlin.
Interdisziplinärer Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP)
Ansprechpartner: Dr. med. Christoph Wendelmuth, Dr. med. Knud Gastmeier
Telefon: 0331 743070
Webseite: https://www.iabsp.de
E-Mail: info@iabsp.de
Der Arbeitskreis IABSP wurde 1993 in Kleinmachnow gegründet. In ihm haben sich Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen aus Brandenburg organisiert, die sich mit den regionalen Problemen im Zusammenhang mit der Schmerz- und Palliativmedizin befassen und konstruktiv nach Lösungen suchen. Der IABSP hat auf verschiedenster Art und Weise seit 2000 maßgeblich an den Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden in Brandenburg mitgewirkt.
Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM)
Ansprechpartner: Gero Kohlhaas, Maximilian Plenert
Telefon: 05233 953 72 46
Website: https://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/
E-Mail: gero.kohlhaas@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/
maximilian.plenert@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) ist die weitaus größte und älteste Vereinigung von Cannabispatient:innen in Deutschland. Es ist ein Netzwerk Betroffener innerhalb der ACM. Zusammen mit ihren ausgebildeten Patientenberatern, den örtlichen Selbsthilfegruppen und einem Patiententelefon, ist die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und deren Selbsthilfenetzwerk von Cannabispatienten die in Deutschland führende Stelle für Ratsuchende und Interessierte. SCM und ACM e. V. bieten Information, Beratung, Organisationsmöglichkeiten und Unterstützung, und damit Grundlagen für erkämpfte Meilensteine wie das “Cannabis als Medizin”-Gesetz. Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Ansprechpartnerin: Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin
Telefon: 0208 9912 99 21
Webseite: https://vca-deutschland.de/
E-Mail: info@vca-deutschland.de
Das erklärte Ziel des VCA ist es, in Deutschland eine effiziente und bezahlbare Versorgung von Patient:innen mit medizinischem Cannabis sicherzustellen. Diese Versorgungspflicht sieht der Verband ganz klar bei den pharmazeutischen Expert:innen in der Apotheke. Denn gemäß § 1 Apothekengesetz obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Hier ist der Kontaktpunkt für Patient:innen, vor, während und nach dem Erhalt einer ärztlichen Verordnung. Das pharmazeutische Fachpersonal kann optimal beraten und therapeutisch begleiten.