Versorgungssicherheit, Entbürokratisierung und Aufhebung der Einstufung als Betäubungsmittel im Fokus

Berlin, 24.05.2023: Mit Inkrafttreten des „Cannabis als Medizin”-Gesetzes 2017 wurde schwer erkrankten Patientinnen und Patienten der Zugang zu medizinischem Cannabis und eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen grundsätzlich ermöglicht.

Die Erfahrungen aus sechs Jahren Medizinalcannabis in der Praxis zeigen: Es besteht ein dringender Bedarf an Reformen und Entbürokratisierung. Dies wurde auch im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie deutlich.

Die unterzeichnenden Verbände haben ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet, in dem sie den G-BA Beschluss vom 16.03.2023 und das Eckpunktepapier der Bundesregierung vom 26.10.2022 bewertet und Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung formuliert haben.

In Anbetracht der Legalisierungsbestrebungen der Bundesregierung und der damit verbundenen regulativen Änderungen ist sich das Bündnis aus Fachverbänden von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern mit der Cannabiswirtschaft einig: Das „Cannabis als Medizin“-Gesetz muss novelliert werden. Das gemeinsame Positionspapier enthält hierzu fünf Kernforderungen:

  • Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln abschaffen oder anpassen
  • Medizinalcannabis aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herausnehmen
  • Rechtlichen Rahmen für Cannabisarzneimittel bundesweit vereinheitlichen und anwenden
  • Nationale Förderung von Forschungsvorhaben für Cannabis-Therapien ausbauen
  • Flächendeckende und vorrangige Versorgung von Patientinnen und Patienten mit qualitätsgesicherten Cannabisarzneimitteln sicherstellen

Um das gemeinsame Ziel der bestmöglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis in Deutschland zu gewährleisten, setzen die unterzeichnenden Verbände sich aktiv für eine Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein.

Gero Kohlhaas vom Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM) weist darauf hin, dass zu oft über die Köpfe von Patientinnen und Patienten entgegen deren Belangen entschieden werde: ”Als Patientenverband von Betroffenen und Angehörigen erwartet das SCM die schnellstmögliche Durchsetzung von Verbesserungen für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten im Bereich Cannabis als Medizin.
Solange der überwiegende Anteil bedürftiger Patientinnen und Patienten nicht über das Gesundheitssystem versorgt wird, begrüßen wir die Möglichkeit des Eigenanbaus. Dieser bietet einigen Patientinnen und Patienten eine Option, um aus der Illegalität herauszukommen,“ erklärte Dr. Franjo Grotenhermen im Namen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) zu den vorgelegten Plänen der Bundesregierung. ”Allerdings sehen wir erhebliche Risiken, die mit einer Verdrängung von Patientinnen und Patienten in den Freizeitmarkt verbunden sind. Eine medizinische Therapie sollte durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.”
Dr. Conny Cimander von der Deutschen Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG) erklärt:
Die Möglichkeit, Medizinal-Cannabis bei chronischen Erkrankungen einsetzen zu können, ist ein Meilenstein in der Medizin. So können für die Patientinnen und Patienten belastende Symptome deutlich gemildert und die Lebensqualität verbessert werden. Der DMCG e.V. unterstützt fachlich alle Kolleginnen und Kollegen dieses Ziel zu erreichen.

Antonia Menzel vom Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) bekräftigt diese Position: „Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit cannabisbasierten Arzneimitteln darf nicht gefährdet werden, insbesondere angesichts der Legalisierungsbemühungen der Bundesregierung. Eine bedarfsorientierte Versorgung mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis kann nur mit verlässlichen und wettbewerbsfähigen Anbau- und Importstrukturen gesichert werden.

Für die Apothekerschaft unterstreicht Dr. Christiane Neubaur vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) die Notwendigkeit einer Versorgung mit hochwertigen Medikamenten: “Der VCA setzt sich für die Festlegung einer bundesweit anerkannten  Identitätsprüfung von Medizinalcannabis ein, sowie für eine klare und einheitliche Festlegung der mikrobiellen Qualitätsanforderungen von Medizinalcannabisblüten zum Schutze der Patientinnen und Patienten.”

Die Verschreibung von Medizinalcannabis müsse deutlich erleichtert werden, so Dr. Armin Prasch vom Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW). Sonst drohe eine Abwanderung in die unbetreute Selbstmedikation. “Ein großer Schritt in die richtige Richtung wäre die Etablierung einer antrags- und genehmigungsfreien, zeitlich definierten Test-Therapiephase.” Und weiter: ”Wenn Deutschland als Standort für Medizinalcannabiswichtig bleiben möchte, brauchen wir Forschungsförderung, wie z. B. die Etablierung eines nationalen, medizinischen Registers für Cannabis und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für nationalen Anbau und Import.”

 

Ansprechpartner für die Presse:

Dr. Armin Prasch
Fachbereichskoordinator Medizinalcannabis des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Telefon: 01522 8815993
E-Mail: ap@cannabiswirtschaft.de

Antonia Menzel
Stv. Vorstandsvorsitzende und Leiterin der AG Politik des Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Telefon: 0162 6661104
E-Mail: menzel@bpc-deutschland.de

 

 

Über die Verbände:

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Ansprechpartner: Dr. med. Franjo Grotenhermen & Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl
Telefon: 05233 953 72 46
Webseite: https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/
E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) wurde 1997 in Köln gegründet. In ihr haben sich Ärzt:innen, Apotheker:innen, Patient:innen, Jurist:innen und andere Interessierte aus Deutschland und der Schweiz organisiert. Die ACM hat in den vergangenen 25 Jahren maßgeblich an den Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden in Deutschland mitgewirkt. So wurde durch eine von der ACM initiierte Verfassungsbeschwerde und nachfolgende Musterprozesse vor den Verwaltungsgerichten der Weg für Ausnahmeerlaubnisse für die Verwendung von Cannabis aus der Apotheke im Jahr 2007 und schließlich für das Gesetz aus dem Jahr 2017 bereitet.

 

Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan)
Ansprechpartnerin: Daniela Joachim
Telefon: 0201 6485 08 52
Webseite: https://bdcan.de/
E-Mail: info@bdcan.de

Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) als gemeinnütziger Verein setzt sich durch direkten Austausch mit der Politik, Ärzt:innen, Apotheker:innen, Krankenkassen, MDK sowie der Industrie dafür ein, dass Patient:innen mit qualitativ hochwertigen Cannabisarzneimitteln in verschiedenen Darreichungsformen flächendeckend von den niedergelassenen Apotheken vor Ort und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen versorgt werden, wenn eine Therapie mit Cannabinoiden indiziert ist. Zudem bieten wir unseren Mitgliedern Unterstützung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen und beraten in diesen sowie über unsere Hotline und per E-Mail zu allen Fragen rund um die Therapie mit Medizinalcannabis.

 

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Ansprechpartner & V.i.S.d.P.: Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer
Telefon: 0163 9860 888
Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Armin Prasch, Fachbereichskoordinator Medizinalcannabis
Webseite: https://cannabiswirtschaft.de/
E-Mail: ap@cannabiswirtschaft.de

Der BvCW ist die Stimme der Cannabiswirtschaft in Deutschland und vertritt alle Branchensegmente und Unternehmensgrößen gegenüber Politik und Verwaltung. Unsere Fachbereiche gliedern sich in „Genussmittelregulierung“, „Nutzhanf & Lebensmittel“, „Medizinalcannabis“, „CBD et al.“ sowie “Technik, Handel & Dienstleistung”. Wir bündeln industriepolitische, technologische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Expertise und setzen uns für bessere politischen Rahmenbedingungen ein.

 

Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Ansprechpartnerin: Antonia Menzel
Stv. Vorstandsvorsitzende und Leiterin der AG Politik des Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Telefon: 0162 6661104
Webseite: https://bpc-deutschland.de
E-Mail: menzel@bpc-deutschland.de

Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) gewährleistet Patient:innen die bestmögliche Versorgung mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis in Deutschland. Der Verband fördert eine zukunftsfähige Weiterentwicklung von Cannabinoid-Therapien und stärkt somit gleichzeitig die Position der pharmazeutischen Cannabinoid-Branche in Deutschland und im internationalen Markt.
Ziel des BPC ist die Versorgungssicherheit von Patient:innen mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis. Der BPC bündelt die Expertise seiner Mitglieder und setzt sich maßgeblich für ideale Anbau- und Versorgungsstrukturen von Medizinalcannabis ein. Diese einzigartige Kombination ermöglicht dem BPC die bestmögliche Vertretung der Interessen der deutschen Cannabinoid-Branche sowie eine klare Positionierung gegenüber Entscheidungsträgern.

 

Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG)
Ansprechpartner: Dr. med. Dipl.-Chem. Konrad F. Cimander, Vorstand DMCG e.V.
Telefon: 0162 2305216
Website: www.medi-can.de
E-Mail: dmcg@medi-can.de

Mit unserem visionären Leitgedanken „Medizinal-Cannabis – Gesundheit wächst!“ bildet die Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG) eine Plattform für Ärzt:innen und verbundene Berufsgruppen zur gemeinsamen Arbeit rund um das Thema Cannabis in der Medizin. Gegründet im September 2020 verfolgt die noch junge Fachgesellschaft den Zweck, die wissenschaftliche und praktische Arbeit zur Erforschung der Wirkungsweise sowie der Anwendungsfelder von cannabishaltigen Medikamenten zur Prävention, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten, krankheitsähnlichen Beeinträchtigungen oder Zuständen sowie des ganzheitlichen Einsatzes bei Patient:innen im öffentlichen Gesundheitswesen zu fördern und zu unterstützen. Die DMCG ist Schirmherr des jährlich veranstalteten Medicinal Cannabis Congress in Berlin.

 

Interdisziplinärer Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP)
Ansprechpartner: Dr. med. Christoph Wendelmuth & Dr. med. Knud Gastmeier
Telefon: 0331 743070
Webseite: https://www.iabsp.de
E-Mail: info@iabsp.de

Der Arbeitskreis IABSP wurde 1993 in Kleinmachnow gegründet. In ihm haben sich Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen aus Brandenburg organisiert, die sich mit den regionalen Problemen im Zusammenhang mit der Schmerz- und Palliativmedizin befassen und konstruktiv nach Lösungen suchen. Der IABSP hat auf verschiedenster Art und Weise seit 2000 maßgeblich an den Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden in Brandenburg mitgewirkt.

 

Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM)
Ansprechpartner: Gero Kohlhaas & Maximilian Plenert
Telefon: 05233 953 72 46
Website: https://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/
E-Mail: gero.kohlhaas@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de & maximilian.plenert@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) ist die weitaus größte und älteste Vereinigung von Cannabispatient:innen in Deutschland. Es ist ein Netzwerk Betroffener innerhalb der ACM. Zusammen mit ihren ausgebildeten Patientenberatern, den örtlichen Selbsthilfegruppen und einem Patiententelefon, ist die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und deren Selbsthilfenetzwerk von Cannabispatienten die in Deutschland führende Stelle für Ratsuchende und Interessierte. SCM und ACM e. V. bieten Information, Beratung, Organisationsmöglichkeiten und Unterstützung, und damit Grundlagen für erkämpfte Meilensteine wie das “Cannabis als Medizin”-Gesetz.

 

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Ansprechpartnerin: Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin
Telefon: 0208 9912 99 21
Webseite: https://vca-deutschland.de/
E-Mail: info@vca-deutschland.de

Das erklärte Ziel des VCA ist es, in Deutschland eine effiziente und bezahlbare Versorgung von Patient:innen mit medizinischem Cannabis sicherzustellen. Diese Versorgungspflicht sieht der Verband ganz klar bei den pharmazeutischen Expert:innen in der Apotheke. Denn gemäß § 1 Apothekengesetz obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Hier ist der Kontaktpunkt für Patient:innen, vor, während und nach dem Erhalt einer ärztlichen Verordnung.
Das pharmazeutische Fachpersonal kann optimal beraten und therapeutisch begleiten.

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