BPC-Statement zu den Änderungen am Genehmigungsvorbehalt im ALBVVG

Berlin, 29. Juni 2023 – Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche über das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) entschieden. In diesem Rahmen wurden auch fachfremde Änderungsanträge beraten und angenommen, die den Genehmigungsvorbehalt der gesetzlichen Krankenkassen bei der Verschreibung von Medizinalcannabis betreffen. Der Bundesverband Pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) begrüßt die politischen Bestrebungen, den Zugang der Patient:innen zu medizinischem Cannabis zu beschleunigen und zu erleichtern.

Eine Verkürzung der Genehmigungsfrist der Krankenkassen vor der erstmaligen Verordnung von drei auf zwei Wochen und in Fällen mit gutachtlicher Stellungnahme durch den Medizinischen Dienst von sechs auf vier Wochen ist hierzu ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die teilweise beschwerliche Wartezeit bei Patient:innen zu verkürzen. Es bleibt allerdings zu beobachten, wie sich die Ablehnungsquoten der Kostenanträge durch die Krankenkassen nach der Fristverkürzung verändern. Es wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers, die Ablehnungsquoten noch weiter zu erhöhen.

Darüber hinaus wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gesetzlich beauftragt, jene Facharztgruppen und Qualifikationen festzulegen, bei denen der Genehmigungsvorbehalt bei Erstverordnung von Medizinalcannabis entfallen kann. Für diese Festlegung wird ein Stellungnahmeverfahren einberufen; die Umsetzungsfrist beläuft sich auf drei Monate. Auch dieses Vorhaben wird vom BPC grundsätzlich begrüßt – allerdings ist es vor dem Hintergrund des erschwerten Zugangs von Patient:innen zu Facharztterminen – insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen – sowie eines sich abzeichnenden Ärzt:innenmangels wichtig, dass die Verordnungsbereitschaft durch Hausärzt:innen nicht negativ beeinflusst wird, um für einzelne Facharztgruppen und Qualifikationen eine massive Verschlechterung der Versorgung von Patient:innen mit Cannabisarzneimitteln zu vermeiden.

Antonia Menzel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leiterin der AG Politik des BPC erklärt: “Die durch das ALBVVG in Kraft getretenen Änderungen mit Blick auf Medizinalcannabis sind ein wichtiger erster Schritt, aber können nur der Anfang sein. Nach nunmehr sechs Jahren, in denen Cannabis von Ärzt:innen zur Therapie von teils schwerkranken Menschen erfolgreich angewendet wird, fordert der BPC auch im Zusammenschluss mit weiteren Verbänden noch weitergehende Erleichterungen. Hierzu zählen die allumfassende Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts bei gleichzeitigem Regressschutz für die Ärzt:innen und die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung von Patient:innen mit qualitätsgesicherten Cannabisarzneimitteln. Weitere Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingung für Medizinalcannabis müssen spätestens im Rahmen des geplanten Cannabisgesetzes (CannG) zur Entkriminalisierung von nicht-medizinischem Cannabis umgesetzt werden.”

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