Im durch den Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene wird eine klare rechtliche Abgrenzung zwischen Genusscannabis, Medizinalcannabis und Nutzhanf mit eigenständigem Regelungsregime in Aussicht gestellt. Dies wird vom Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) begrüßt.

Dennoch bewertet der BPC die Formulierungen des Eckpunktepapiers an einigen Stellen als zu vage, sodass die Auswirkungen der geplanten gesetzlichen Regelungen auf den Bereich Medizinalcannabis schwer abzusehen sind. Es besteht, u. a. bei folgenden Inhalten dringend Konkretierungsbedarf:

  • Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz und Entwicklung eines eigenen gesetzlichen Rahmens für Medizinalcannabis
  • Anvisierte Produktqualität von Genusscannabis im Vergleich zu medizinischem Cannabis
  • Entwicklungen im Straßenverkehrsrecht für Medizinalcannabispatient:innen 

Zudem heißt es, dass bestehende Regelungen zu Medizinalcannabis nicht inhaltlich angepasst werden sollen. Medizinalcannabis wird bei einer Vielzahl von Indikationen erfolgreich eingesetzt und trägt damit einen großen Teil zur Lebensqualität von Patient:innen bei. Aus diesem Grund darf die Schaffung eines Genusscannabis-Markts die Versorgung von Patient:innen mit medizinischen Cannabisprodukten nicht einschränken oder gefährden. Stattdessen muss aus Sicht des BPC die Gelegenheit dazu genutzt werden, die bestehenden Regelungen zu Medizinalcannabis entgegen des im Papier anvisierten Stillstands inhaltlich anzupassen.

“Wir begrüßen, dass es einen eigenen Rechtsrahmen für medizinisches Cannabis geben soll. Diese Chance sollte nicht verpasst werden, um den aktuellen Gesetzesrahmen nachzubessern und eine vereinfachte Verordnung und Kostenerstattung zum Wohl der Patient:innen zu schaffen”, fordert Maximilian Schmitt, Vorstandsvorsitzender des BPC.

Die umfassenden Positionen des BPC und anderer Verbände zu wesentlichen Kernfragen der Cannabis-Legalisierung und der Auswirkungen auf den medizinischen Markt sind im Verbände-übergreifenden Positionspapier “Patient:innen im Fokus: Schutz der Versorgung mit medizinischem Cannabis im Licht der geplanten

Legalisierung von Cannabis als Genussmittel” sowie im BPC-Positionspapier “Erfahrungen aus dem Bereich Medizinalcannabis für die Regulierung von Genusscannabis nutzen” nachzulesen.

 

Über den BPC e. V.
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC), 2020 gegründet, ist ein Interessensverband pharmazeutischer Unternehmen mit Fokus auf medizinische Cannabinoid-Therapien. Ziel des BPC und seiner Mitglieder ist die Versorgungssicherheit von Patient:innen mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis in Deutschland. Um dies zu erreichen, setzt sich der BPC aktiv für einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Cannabisarzneimittel und eine zukunftsfähige Weiterentwicklung von Cannabinoid-Therapien ein. Weitere Informationen unter www.bpc-deutschland.de.