Therapieversuch nur noch im zugelassenen Anwendungsgebiet, Mindestdauer entfällt. Der Ausschluss von Cannabisblüten aus der Erstattung bleibt jedoch bestehen.
Berlin, 08.10.2026. Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Vorgaben zur Versorgung mit cannabishaltigen Arzneimitteln im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) überarbeitet. So soll der vorgeschriebene Therapieversuch mit Cannabis-Fertigarzneimitteln künftig nur noch für die Indikationen gelten, für die diese Arzneimittel zugelassen sind. Auch die starre Sechs-Monats-Frist entfällt: Stattdessen wird wieder „im Sinne der ärztlichen Therapiefreiheit die Länge des Therapieversuchs in das Ermessen der Vertragsärztinnen und -ärzte gestellt“. Die Bundesregierung hatte selbst eingeräumt, dass die bisherige Regelung keine signifikante Finanzwirkung hat. Dem Eingriff in die ärztliche Therapiehoheit steht damit kein relevanter Spareffekt gegenüber. Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) begrüßt die geplanten Nachbesserungen. Für eine rechtssichere, patientengerechte Versorgung greifen sie jedoch zu kurz: “Die Korrektur stärkt die ärztliche Therapiehoheit. Doch sie bleibt halbherzig: Der vorgeschaltete Therapieversuch muss vollständig entfallen und die Erstattungsfähigkeit der Cannabisblüten wiederhergestellt werden. Denn im Moment sind besonders Versicherte betroffen, die bereits wegen der besonderen Schwere ihrer Erkrankung erheblich belastet sind. Jede zusätzliche Vorgabe erschwert ihre Versorgung weiter. Welche Behandlung medizinisch geboten ist, müssen daher Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall entscheiden können”, sagt Antonia Menzel, Vorstandsvorsitzende des BPC.
Cannabisblüten: Versorgungslücke bleibt offen
Unverändert bleibt der Ausschluss von Cannabisblüten aus der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser trifft weiterhin schwerkranke Patientinnen und Patienten, deren Behandlung genehmigt war und erfolgreich verläuft. Therapieabbrüche sind bereits heute kein Einzelfall. Ein Wechsel auf Cannabis-Extrakte ist therapeutisch nicht immer gleichwertig, eine privat finanzierte Weiterbehandlung können sich viele Betroffene nicht leisten. Der BPC fordert daher, die Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten wiederherzustellen.
Der eigentliche Kostenhebel liegt nach Auffassung des BPC nicht in der Erstattungsfähigkeit, sondern im Festpreis je Gramm nach Anlage 10 der Hilfstaxe. Dieser wurde über Jahre weitgehend unverändert fortgeschrieben, obwohl die Einkaufspreise am Markt deutlich gesunken sind. Der BPC schlägt deshalb vor:
- Die Erstattungsfähigkeit von medizinischen Cannabisblüten nach § 31 Absatz 6 SGB V zu erhalten,
- den Festpreis auf Grundlage der in der Lauer-Taxe verfügbaren Daten und in Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband an das aktuelle Marktniveau anzupassen,
- einen regelmäßigen Anpassungsmechanismus gesetzlich zu verankern und
- den Fixzuschlag für die pharmazeutische Versorgungsleistung einschließlich der aufwendigen Identitäts- und Ausgangsstoffprüfung beizubehalten.
„Wir unterstützen das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren. Das gelingt über eine faire Preisbildung deutlich besser als über Leistungsausschlüsse, die am Ende schwerkranke Patientinnen und Patienten treffen“, so Antonia Menzel abschließend.
Über den BPC
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) vertritt die Interessen der pharmazeutischen Cannabinoidunternehmen in Deutschland. Ziel des Verbandes ist es, optimale Bedingungen für die Versorgung mit qualitätsgesichertem medizinischem Cannabis zu schaffen und so zur Verbesserung der Lebensqualität von Patient:innen beizutragen. Dafür bündelt der BPC die Expertise seiner rund 30 Mitglieder und engagiert sich für Versorgungssicherheit, Forschungsförderung, die Weiterentwicklung von Cannabinoidtherapien sowie für geeignete Anbau- und Versorgungsstrukturen. Durch Information, Aufklärung, Fortbildung und den Austausch mit politischen und regulatorischen Entscheidungsträgern gestaltet der Verband die Rahmenbedingungen der Branche aktiv mit. Weitere Informationen zum Verband unter https://www.bpc-deutschland.de/.
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