Berlin, 10.06.2026 – Der geplante Ausschluss von medizinischen Cannabisblüten aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) basiert auf einer fehlerhaften Annahme und gefährdet die Versorgung von schwerkranken Patient:innen. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vom Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) veröffentlichte Analyse von GKV-Realdaten.

Die Analyse zeigt, dass die vom Gesetzgeber kalkulierte Einsparung von zunächst 130 Mio. Euro im Jahr 2027, ansteigend auf 180 Mio. Euro 2030, auf einer nicht haltbaren Prämisse beruht. Während politisch von einer breiten Umstellung der Patientinnen und Patienten von Cannabisblüten auf -extrakte ausgegangen wird, belegen die Daten das Gegenteil: Die tatsächliche monatliche Wechselquote zwischen den beiden Darreichungsformen liegt bei lediglich 0,5 Prozent.

„Der Vorschlag ist ein Eingriff in den Leistungskatalog auf Basis einer empirisch nicht gedeckten Annahme“, so Antonia Menzel, Vorstandsvorsitzende des BPC. „Die unterstellte Substitution von 10 Prozent ist mit dem tatsächlichen Verordnungsverhalten in der GKV nicht vereinbar. Auch unter freier ärztlicher Wahl zwischen Blüten und Extrakten wechseln Patient:innen faktisch nicht; eine medizinisch sinnvolle Umstellung in der Größenordnung, auf die die Einsparrechnung baut, lässt sich aus den Daten nicht ableiten. Das ist keine solide Grundlage für eine gesundheitspolitische Entscheidung dieser Tragweite.“

Die Cannabistherapie ist längst in der Versorgungsrealität angekommen. Die Daten zeigen, dass mehr als 13 verschiedene Facharztgruppen – von der Allgemeinmedizin bis zur Neurochirurgie – Cannabisblüten für über 17.000 Patient:innen verordnen. Es handelt sich dabei um eine schwer erkrankte, oft multimorbide Patientengruppe, für die der Zugang streng geregelt ist: Voraussetzung ist eine schwerwiegende Erkrankung, das Fehlen einer Standardtherapie und eine klare ärztliche Indikationsstellung.

Problematische Verlagerung statt Einsparpotenzial

Der BPC warnt davor, dass aus der vermeintlichen Einsparung eine reine Kostenverlagerung wird. Anstelle einer geordneten Umstellung auf günstigere Cannabisarzneimittel sei ein Ausweichen auf andere, teils problematischere Pfade zu erwarten. 

„Wer medizinische Cannabisblüten streicht, spart nicht, er verlagert: in die Erstattung anderer Arzneimittel mit eigenen Risiken, in eine für viele Schwerkranke unbezahlbare Selbstzahlung, in den Eigenanbau ohne ärztliche Begleitung oder im schlechtesten Fall in den illegalen Markt“, warnt Alfredo Pascual, Co-Autor der Analyse. „Damit drohen wir nicht nur die seit 2017 erreichten Versorgungsfortschritte zu verspielen, sondern handeln auch entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die für diese Patientengruppe einen klaren Zugangsanspruch zu einer erschwinglichen Therapie anerkennt“, ergänzt Menzel. Bundesverfassungsgericht (Nikolausbeschluss, 2005) und Bundesverwaltungsgericht (2016) haben für schwer erkrankte Menschen ohne gleichwertige, erschwingliche Therapiealternative einen Zugangsanspruch anerkannt und ausdrücklich festgehalten, dass nicht finanzierbare Privatrezeptkosten keine zumutbare Alternative sind. 


Über den BPC

Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) vertritt die Interessen der pharmazeutischen Cannabinoidunternehmen in Deutschland. Ziel des Verbandes ist es, optimale Bedingungen für die Versorgung mit qualitätsgesichertem medizinischem Cannabis zu schaffen und so zur Verbesserung der Lebensqualität von Patient:innen beizutragen. Dafür bündelt der BPC die Expertise seiner rund 30 Mitglieder und engagiert sich für Versorgungssicherheit, Forschungsförderung, die Weiterentwicklung von Cannabinoidtherapien sowie für geeignete Anbau- und Versorgungsstrukturen. Durch Information, Aufklärung, Fortbildung und den Austausch mit politischen und regulatorischen Entscheidungsträgern gestaltet der Verband die Rahmenbedingungen der Branche aktiv mit. Weitere Informationen zum Verband unter https://www.bpc-deutschland.de/.