Berlin, 1. April 2026 – Anlässlich des heute veröffentlichten zweiten Zwischenberichts zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) betont der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) die Notwendigkeit einer kohärenten und abgestimmten Regulierung von Konsum- und Medizinalcannabis. Eine isolierte Betrachtung beider Bereiche wird den realen Marktgegebenheiten nach Meinung des Verbandes nicht gerecht. 

Bereits jetzt deutet sich an, dass das Cannabisgesetz (CanG) erste intendierte Effekte entfaltet: Die Daten zeigen, dass sich der Bezug von Cannabis zunehmend auf legale Bezugswege verlagert, was eine partielle Zurückdrängung des Schwarzmarktes zur Folge hat. Um diese Entwicklung nachhaltig zu sichern, braucht es jedoch konsistente regulatorische Rahmenbedingungen.

Zwischenbericht zeigt veränderte Markt- und Versorgungsstrukturen

Ein zentraler Befund des Zwischenberichts betrifft die Entwicklung der Versorgungsstrukturen im Bereich Medizinalcannabis. Durch gestiegene Importmengen, bestehende inländische Produktionskapazitäten sowie digitale Versorgungsangebote hat sich die Verfügbarkeit von Medizinalcannabis in Deutschland erheblich erhöht. Diese Entwicklung trägt dazu bei, den Zugang für Patient:innen mit entsprechender Indikation zu erleichtern. Aus Sicht des BPC ist ein niedrigschwelliger, zugleich qualitätsgesicherter Zugang eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere und bedarfsgerechte Patientenversorgung.

Konsum- und Medizinalcannabis müssen regulatorisch zusammengedacht werden

Der Zwischenbericht bestätigt die Annahme des Bundesgesundheitsministeriums, dass Freizeitkonsumierende auf den Markt für medizinisches Cannabis ausweichen. Gleichzeitig weisen die Autor:innen darauf hin, dass ein relevanter Teil der Konsumierenden Cannabis (auch) aus medizinisch motivierten Gründen nutzt, ohne dass hierfür eine ärztliche Indikation oder Verschreibung vorliegt.

„Eine – auch vom BPC geforderte – Weiterentwicklung des Medizinalcannabisgesetzes kann nur im Zusammenspiel mit Anpassungen am Konsumcannabisgesetz erfolgen“, erklärt Antonia Menzel, Vorstandsvorsitzende des BPC. „Eingriffe, die den Zugang für Patient:innen einschränken, würden das Risiko bergen, Versorgungsbedarfe in unkontrollierte Strukturen zu verlagern – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf den Patient:innen- und Gesundheitsschutz.“

Auch Burkhard Blienert, politischer Berater des BPC und ehemaliger Bundesdrogenbeauftragter, sieht Handlungsbedarf: „Der Bericht macht deutlich, dass es weiterhin an ausreichenden legalen Bezugsmöglichkeiten für Cannabis mangelt. Gleichzeitig dürfen Schwerkranke und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, den Zugang zu Medizinalcannabis nicht verlieren. Eine kontinuierliche, barrierearme und wohnortnahe Versorgung muss auch in Zukunft sichergestellt sein – idealerweise über spezialisierte Apotheken“.

THC-Gehalte differenziert und patientenorientiert bewerten

Der BPC plädiert für eine differenzierte und evidenzbasierte Betrachtung von THC-Gehalten in cannabinoidbasierten Arzneimitteln. Der EKOCAN-Bericht weist darauf hin, dass insbesondere chronisch kranke Patient:innen mit langjähriger Anwendung und guter Verträglichkeit auf höhere THC-Dosierungen angewiesen sein können. Gleichzeitig empfehlen die Autor:innen, für unerfahrene Patient:innen oder bei bestimmten Risikoprofilen niedrig dosierte Produkte zu bevorzugen.

Vor diesem Hintergrund warnt der BPC vor einer pauschalen Beschränkung der THC-Gehalte. Eine sachgerechte Versorgung erfordert vielmehr eine indikationsbezogene und patientenindividuelle Therapieentscheidung der Ärzt:innen, die sowohl therapeutische Bedarfe als auch potenzielle Risiken berücksichtigt.

Evidenz und Versorgung gemeinsam weiterentwickeln

Auch die Diskussion um die Evidenzlage von Medizinalcannabis bedarf nach Auffassung des BPC einer differenzierten Betrachtung. Der EKOCAN-Bericht zeigt, dass sich der wissenschaftliche Erkenntnisstand je nach Indikation und Anwendungsform unterschiedlich entwickelt und insbesondere Fragen der Dosierung und Therapieführung weiter Gegenstand aktueller Forschung sind. Gleichzeitig wird Medizinalcannabis bereits heute breit in der Versorgung eingesetzt und gilt im Vergleich zu anderen Therapieoptionen, etwa Opioiden, als insgesamt gut verträglich.

Der Verband warnt, dass Forschung und Versorgung nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Vielmehr gilt es, die bestehenden Erkenntnisse weiter auszubauen und gleichzeitig einen sicheren, niedrigschwelligen Zugang für Patient:innen zu gewährleisten. „Wie in vielen jungen Therapiegebieten sind zusätzliche, hochwertige klinische Studien notwendig, um die Datenlage weiter zu verbessern“, so Menzel.

Bestehendes Recht wirksam anwenden

Darüber hinaus greift der Bericht die zum Teil rechtlich problematische Bewerbung von medizinischem Cannabis durch einzelne Telemedizin-Plattformen auf. Der BPC unterstützt eine effektive Durchsetzung der bestehenden heilmittelwerberechtlichen Vorgaben, sieht jedoch keinen zusätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf: „Die bestehende Rechtslage ist eindeutig, und aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zeigen, dass Verstöße wirksam sanktioniert werden können“, so Menzel abschließend.

Über den BPC

Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) vertritt die Interessen der pharmazeutischen Cannabinoidunternehmen in Deutschland. Ziel des Verbandes ist es, optimale Bedingungen für die Versorgung mit qualitätsgesichertem medizinischem Cannabis zu schaffen und so zur Verbesserung der Lebensqualität von Patient:innen beizutragen. Dafür bündelt der BPC die Expertise seiner rund 30 Mitglieder und engagiert sich für Versorgungssicherheit, Forschungsförderung, die Weiterentwicklung von Cannabinoidtherapien sowie für geeignete Anbau- und Versorgungsstrukturen. Durch Information, Aufklärung, Fortbildung und den Austausch mit politischen und regulatorischen Entscheidungsträgern gestaltet der Verband die Rahmenbedingungen der Branche aktiv mit. Weitere Informationen zum Verband unter https://www.bpc-deutschland.de/.