Vor der Anhörung im Bundestag: Fachverbände aus Ärzteschaft, Apotheken, Industrie und Patient:innen fordern zeitgemäße Regulierung statt Rückschritt bei Telemedizin und Versand.
Berlin, 13. Januar 2026 – Die führenden Fachverbände im Bereich Medizinalcannabis erklären im Vorfeld der morgigen öffentlichen Anhörung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags, dass sie eine sinnvolle Überarbeitung des Medizinalcannabisgesetzes unterstützen. Diese müsse Fehlentwicklungen konsequent, verhältnismäßig und evidenzbasiert unterbinden, ohne bewährte Versorgungswege zu schwächen, da dies die Versorgungssicherheit von Patient:innen gefährden würde. Die unterzeichnenden Verbände werden in der Anhörung als Sachverständige vertreten sein.
Für die Sicherstellung der Versorgung von Patient:innen, insbesondere im ländlichen Raum, wäre ein pauschales Versandverbot für medizinische Cannabisblüten aus Sicht der Verbände ein enormes Risiko: „Patient:innen mit Mobilitätseinschränkungen, schwerkranke Menschen und Personen in unterversorgten Regionen sind auf eine kontinuierliche und barrierearme Versorgung angewiesen. Diese Versorgung haben deutsche Vor-Ort-Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis übernommen. Mit dem Versandhandelsverbot trifft man nicht nur Patient:innen, sondern auch deutsche Apotheken, die sich auf die Versorgung mit Medizinalcannabis spezialisiert haben“, so die Geschäftsführerin des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken e. V. (VCA), Dr. Christiane Neubaur.
Daniela Joachim als Vertretung von Cannabispatient:innen im Bund Deutscher Cannabis-Patienten e. V. (BDCan) schließt sich dem an: „Versandverbote für Blüten schaden Tausenden auf genau diese Medikation angewiesenen, chronisch kranken Patient:innen – vor allem im ländlichen Raum. Sie lösen das Problem nicht, denn Freizeitkonsumierende können zum Missbrauch einfach auf andere Darreichungsformen ausweichen. Die Politik muss stattdessen endlich an die Wurzel der beobachteten Fehlentwicklung: Die offensive und dauerhafte illegale Werbung für Medizinalcannabis an Laien darf sich nicht weiter lohnen!”
Auch beim Einsatz von telemedizinischen Angeboten stellen sich die Verbände klar gegen pauschale Verbote und fordern vom Gesetzgeber differenzierte regulatorische Vorgaben für die Nutzung von Videosprechstunden. Antonia Menzel, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC), stellt klar: „Telemedizinische Videosprechstunden sind heute ein anerkannter Standard der medizinischen Regelversorgung. Seriöse Telemedizin-Plattformen arbeiten unter Einhaltung des deutschen Berufsrechts, mit sicheren Identitäts- und Altersprüfungen sowie ausschließlich mit approbierten Ärzt:innen, die die volle therapeutische Verantwortung tragen. Ein verpflichtender Arzt-Patienten-Kontakt ist richtig, dieser kann aber auch per Videosprechstunden stattfinden.“
Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), kritisiert die unseriösen Aussagen zum Erfüllungsaufwand: „Der Gesetzentwurf ist nicht ehrlich. Man kann nicht einerseits behaupten, dass Apothekerinnen und Apothekern kein laufender zusätzlicher Erfüllungsaufwand entstehe, während andererseits erwartet wird, dass sie mehr beraten. Auch die Annahme, es würden für Bürgerinnen und Bürger keine erhöhten Kosten und kein erhöhter Erfüllungsaufwand entstehen, ist nicht seriös. Für viele würde es teurer und aufwendiger.“
Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW), sieht im Zuge der Diskussion um das Cannabisgesetz auch den klaren Bedarf an legalen Zugängen zu Genussmittelcannabis. „Die Annahme der Bundesregierung eines Missbrauches von Medizinalcannabis zu Genusszwecken zeigt, dass bislang unzureichende legale Zugangswege für Konsumcannabis bestehen. Die klare Trennung von medizinischer Therapie und Konsum ist von großer Bedeutung. Dafür braucht es niederschwellige Zugänge zu qualitätsgesichertem und kontrolliertem Cannabis. Die Umsetzung bereits geplanter und beantragter Modellprojekte würde hier eine enorme Verbesserung darstellen.”
“Der erste EKOCAN-Zwischenbericht und eine Erhebung des Instituts für Suchtforschung (ISFF) der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule Freiburg zeigen, dass sich ca. 30 Prozent der Konsumierenden über Apotheken mit Cannabis versorgen. Eine legale Abgabe an Konsumierende innerhalb der wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekte könnte einfach und fachlich fundiert von Apotheken übernommen werden“, ergänzt Dr. Neubaur.
Abschließend betonen die Verbände, dass der bestehende Rechtsrahmen bereits Instrumente zur Verfügung stellt, um Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz, Berufsrecht, Arzneimittel- und Apothekenrecht sowie EU-Recht zu ahnden. Es mangelt derzeit jedoch an einer konsequenten Durchsetzung.
Über die Verbände:
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) wurde 1997 von Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen sowie Patientinnen und Patienten gegründet. Die ACM hat in den vergangenen 30 Jahren ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot entwickelt und maßgeblich an den Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Medikamenten auf Cannabisbasis in Deutschland mitgewirkt. So wurde durch eine von der ACM initiierte Verfassungsbeschwerde und nachfolgende Musterprozesse vor den Verwaltungsgerichten der Weg für Ausnahmeerlaubnisse für die medizinische Verwendung von Cannabis aus der Apotheke im Jahr 2007 bereitet.
Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan)
Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) als gemeinnütziger Verein setzt sich durch direkten Austausch mit der Politik, Ärzt:innen, Apotheker:innen, Krankenkassen, MDK sowie der Industrie dafür ein, dass Patient:innen mit qualitativ hochwertigen Cannabisarzneimitteln in verschiedenen Darreichungsformen flächendeckend von den niedergelassenen Apotheken vor Ort und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen versorgt werden, wenn eine Therapie mit Cannabinoiden indiziert ist. Zudem bieten wir unseren Mitgliedern Unterstützung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen und beraten in diesen sowie über unsere Hotline und per E-Mail zu allen Fragen rund um die Therapie mit Medizinalcannabis.
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Der BvCW ist die Stimme der Cannabiswirtschaft in Deutschland und vertritt alle Branchensegmente und Unternehmensgrößen gegenüber Politik und Verwaltung. Unsere Fachbereiche gliedern sich in „Genussmittelregulierung“, „Industriehanf“, „Medizinalcannabis“ sowie “Technik, Handel & Dienstleistung”. Wir bündeln industriepolitische, technologische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Expertise und setzen uns für bessere politische Rahmenbedingungen ein.
Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Der Bundesverband Pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) ist die zentrale Interessenvertretung der pharmazeutischen Cannabinoidbranche in Deutschland. Der Verband bündelt die Expertise seiner Mitgliedsunternehmen mit dem Ziel, Patient:innen eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung mit medizinischem Cannabis zu ermöglichen. Der BPC setzt sich aktiv für Forschungsförderung, die zukunftsfähige Weiterentwicklung von Cannabinoidtherapien sowie für leistungsfähige Anbau- und Versorgungsstrukturen ein. Durch Aufklärung, Weiterbildung und einen kontinuierlichen Dialog mit politischen und regulatorischen Entscheidungsträgern stärkt der Verband die Position der Branche in Deutschland und auf internationaler Ebene.
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Das erklärte Ziel des VCA ist es, in Deutschland eine effiziente und bezahlbare Versorgung von Patient:innen mit medizinischem Cannabis sicherzustellen. Diese Versorgungspflicht sieht der Verband ganz klar bei den pharmazeutischen Expert:innen in der Apotheke. Denn gemäß § 1 Apothekengesetz obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Hier ist der Kontaktpunkt für Patient:innen, vor, während und nach dem Erhalt einer ärztlichen Verordnung. Das pharmazeutische Fachpersonal versorgt, berät und begleitet Patient:innen.