BPC warnt vor Versorgungslücken durch geplante Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes
Berlin, 9. Oktober 2025 –Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V.
(BPC) sieht im gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes erhebliche Risiken für die Patientenversorgung. Das vorgesehene Verbot telemedizinischer Erstverschreibungen sowie das Versandverbot für Cannabisblüten könnten insbesondere chronisch kranke, mobilitätseingeschränkte oder in ländlichen Regionen lebende Patienten benachteiligen. Zudem wirft der Entwurf erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken auf.
Versorgungslücken und Belastung für vulnerable Patient:innen
„Ein persönlicher Arztkontakt darf kein Zugangshindernis zu einer medizinisch notwendigen Therapie sein“, betont Antonia Menzel, Vorstandsvorsitzende des BPC. „Viele Patient:innen sind auf
Telemedizin und den Versandhandel durch Apotheken angewiesen. Das geplante Verbot stellt einen
Rückschritt für Patientensicherheit, Versorgungsgerechtigkeit und digitale Gesundheitsversorgung
dar.”
Telemedizin und Versandapotheken haben sich nach Einschätzung des BPC als sichere und qualitätsgesicherte Versorgungswege etabliert. Bestehende ärztliche und apothekenrechtliche Pflichten gewährleisten bereits heute einen hohen Schutzstandard. Pauschale Verbote seien daher unverhältnismäßig und könnten die Versorgungsqualität mindern.
Gesetzesentwurf rechtlich fragwürdig
Darüber hinaus hält der Verband die vorgesehenen Maßnahmen auch rechtlich für problematisch. Sie greifen in die berufliche Praxis von Ärzten, Apothekern und Telemedizinanbietern ein, erschweren den Zugang zu medizinisch notwendigen Therapien und führen zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Sonderbehandlung von Cannabis gegenüber anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Auch aus europarechtlicher Sicht bestehen Bedenken, da Einschränkungen grenzüberschreitender Telemedizin mit dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit kaum vereinbar sind. Das jüngste EuGH-Urteil vom 11. September 2025 (Rs. C-115/24) hat zudem bestätigt, dass nationale Vorschriften, die Telemedizinanbieter aus anderen EU-Staaten ausschließen, unionsrechtswidrig sind.
Forderung des BPC: Versorgung sichern, Digitalisierung fördern
Der BPC appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die geplanten Einschränkungen im weiteren Verfahren zu korrigieren. Statt pauschaler Verbote sollten qualitätsgesicherte digitale Versorgungsmodelle gefördert werden, etwa durch verpflichtende Video-Erstgespräche, Dokumentationspflichten und gezielte Kontrollen.
„Die Bundesregierung darf Patientenschutz nicht mit Zugangsbeschränkung verwechseln“, so Menzel. „Telemedizin und Versandhandel sind keine Risiken, sie sind Chancen für eine moderne, gerechte und sichere Versorgung.“
Über den BPC:
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) ist die Stimme der pharmazeutischen Cannabinoidunternehmen in Deutschland. Der Verband bündelt die Expertise seiner Mitgliedsunternehmen, um Patient:innen in Deutschland die bestmögliche Versorgung mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis zu ermöglichen. Hierfür setzt sich der Verband aktiv für Forschungsförderung, eine zukunftsfähige Weiterentwicklung von Cannabinoidtherapien, ideale Anbau- und Versorgungsstrukturen von Medizinalcannabis sowie Aufklärung und Weiterbildung ein.
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BPC – Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V.
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